Die zukunftsweisende Bedeutung erneuerbarer Energien steht mehr denn je auch im Jahr 2024 im Fokus. Dies wird durch den steigenden CO₂-Preis, das neue Gebäude-Energie-Gesetz und das Solarpaket I der Bundesregierung unterstrichen. Experten von Verbraucherzentralen und der Stiftung Warentest informieren detailliert über die Neuerungen im Bereich Energie und Wohnen.
Die höheren CO₂-Kosten werden in der Regel in diesem Jahr an die Verbraucher weitergegeben, was sich in verteuertem Heizöl, Erdgas und Benzin manifestiert.
Veränderungen bei Strom- und Gaspreisen: Obwohl die Preise gesunken sind, beendet die Bundesregierung die Preisbremsen, was zu höheren Kosten für die Verbraucher führt.
Das GEG, Gebäudeenergiegesetz oder oft als „Heizungsgesetz“ genannt, wird ab dem 1. Januar 2024 wirksam. Trotz hohem Bedarf an Einsparungen im Bundeshaushalt 2024, halten die Parteien der Ampel-Koalition in einer Einigung vom 13.12.2023 an diesen Beschlüssen fest. Dieses setzt auf strengere energetische Anforderungen bei Neubauten und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien wie Solaranlagen in München.
Ab 2024 wird in diesem Jahr die Begrünung von Dächern und Fassaden gefördert, und neue Heizungen bei Neubauten müssen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen, wie Solaranlagen mit Batteriespeicher und Wärmepumpen.
Steuerliche und regulatorische Änderungen
Das Solarpaket I, das seit dem 1. Januar 2024 bisher nur teilweise in Kraft ist, soll den Anschluss und Betrieb von Photovoltaikanlagen in München und ganz Deutschland vereinfachen, und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien.
Die Bundesregierung strebt an, Photovoltaik (PV) in München und deutschlandweit noch mehr zu fördern und zu vereinfachen. Das Kabinett beschloss im August 2023 die Basis des "Solarpakets I", einen Gesetzentwurf zur Änderung des EEG und energiewirtschaftlicher Vorschriften.
Der Bundestag wird den entscheidenden Teil des Gesetzentwurfes final 2024 beraten. Bislang, am 15.12.2023, wurde nur ein Teil verabschiedet, insbesondere die Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen. Die Bundesregierung plant, bis 2030 mindestens 80% des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken. Um dies zu erreichen, sind ambitionierte Ausbauziele für Photovoltaik in München und Deutschland festgelegt:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) räumt erneuerbaren Energien Priorität ein. Das Solarpaket I beschleunigt den Ausbau der Photovoltaik, reduziert Bürokratie und setzt klare Ziele. Insbesondere sollen Photovoltaikanlagen auf Dächern und Freiflächen gefördert werden.
Die Installation von Photovoltaik auf Balkonen, sogenannte Balkonkraftwerke, wird vereinfacht. Eine vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Weitere Erleichterungen umfassen die Nutzung herkömmlicher Schukostecker und die Vereinfachung der Anmeldeprozesse. Diese Maßnahmen unterstützen die Energiewende und fördern Photovoltaik in München.
In Mehrfamilienhäusern wird der direkte Verkauf von Solarstrom an Mieter ermöglicht. Dies ersetzt den komplexen Prozess der Einspeisung ins Stromnetz und fördert Photovoltaik in München. Die Bundesregierung koordiniert mit der Industrie, um den Verbraucherschutz zu stärken.
Mieterstrom wird auch in Gewerbegebieten und Nebenanlagen gefördert, wenn der erzeugte Strom direkt verbraucht wird. Dies erleichtert den Ausbau von Photovoltaik in Gewerbegebieten.
Das Jahr 2024 bringt aufs Neue entscheidende Veränderungen im Energiesektor, die sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Verbraucher und Unternehmen bieten. Insbesondere der Bereich der erneuerbaren Energien, unter dem Einsatz von Solaranlagen mit Batteriespeichern von renommierten Anbietern wie Isarphotovoltaik aus München, wird zu einem noch nachhaltigeren Energiemix weg von fossilen Brennstoffen führen.
Das Solarpaket I der Bundesregierung kann bei hoffentlich finaler Verabschiedung in 2024 den vereinfachten, bürokratischen Rahmen und Kostenerleichterungen schaffen, die zur Erreichung der hier formulierten, hoch gesteckten Ziele notwendig sind.